AGB

Stand: April 2016

§1
Die Lieferung von Musikstücken sowie die entsprechende Rechtsübertragung erfolgt ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Nutzers von audioagency wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§2
audioagency wird betrieben von der audioagency GmbH, HNeusser Straße 5-7, 50670 Köln, Deutschland. In dem Portal wird die Nutzung gemafreier Musik zwischen dem Komponisten (im Folgenden "Komponist" genannt) und dem Endnutzer (im Folgenden "Nutzer" genannt) vermittelt. Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Komponisten und dem Nutzer zustande. Auch die Erfüllung dieser Verträge betrifft allein das Rechtsverhältnis zwischen dem Komponisten und dem Nutzer. audioagency stellt dem Komponisten lediglich das Portal und damit die technische Möglichkeit des Vertriebs zur Verfügung und übernimmt den Zahlungseinzug.

§3
Mit der Bestellungsbestätigung nimmt der Nutzer das Angebot des Komponisten an. Der Komponist überträgt dem Nutzer die Nutzungsrechte an dem vom Nutzer ausgewählten und bestellten Musikstück nach Maßgabe der jeweiligen Lizenzgruppe non-exclusiv, zeitlich unbegrenzt und nur bezogen auf ein Projekt. Beispiele für Projekte im vorgenannten Sinne sind:

  • Vertonung eines Radiospots
  • Vertonung eines Films (Spielfilm, Imagefilm, Webclip etc.)
  • Vertonung einer Einzelfolge aus einer Serie (Webserie, Podcast, TV-Serie, Hörspiel-Serie etc.)
  • Vertonung eines Werbespots
  • Beschallung eines Events (Seminar, Präsentation etc.)
  • Beschallung eines Messestandes für die Dauer der Messe
  • Beschallung POS (pro Standort bzw. Filiale)

Die räumliche Reichweite der Rechteeinräumung sowie die maximale zulässige Anzahl mechanischer/virtueller Kopien auf Datenträgern jeder Art (insbesondere CD, LP, DVD, USB-Sticks etc.) ergibt sich aus dem jeweiligen Projekt und der Lizenzgruppe. Der Nutzer darf das Musikstück nur für das Projekt verwenden, das vom Nutzer im Bestellformular angegeben und somit mit dem Komponisten vertraglich vereinbart wurde. Zur Einordnung des Projektes kann der Nutzer aus den nachfolgenden Lizenzgruppen bei der Bestellung auswählen:

Lizenzgruppe 1

  • Web-Inhalte (privat) - z.B. Web-Video, Podcast, IPTV, Website, Flashintro solange nicht Werbung für Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen
  • Schulprojekt
  • Multimedia-Präsentation - z.B. Powerpoint
  • Eine gewerbliche Nutzung jeder Art ist innerhalb der Lizenzgruppe 1 nicht gestattet!

Lizenzgruppe 2

  • Webinhalte (gewerblich) - z.B. redaktionelles Web-TV, IPTV, Webvideo, Corporate Podcast, Firmenwebsite, Flashintro
  • Telefonwarteschleife (pro Anschluss) - Eine Lizenz gilt für einen Telefonanschluss, die Anzahl der Nebenstellen ist dabei nicht begrenzt
  • Beschallung - z.B. Messe, Tagung, Seminar, Restaurant, Kneipe, Cafe; Lizenz gilt für eine Event und einen Betrieb; es gelten keine Beschränkungen für Faktoren wie Raumgröße oder Anzahl der Gäste

Lizenzgruppe 3

  • Imagefilm - max. 1000 mechanische/virtuelle Kopien einschl. Vorführung auf Veranstaltungen wie z.B. Messen etc.
  • Web-Inhalte (Werbung) - Hintergrundmusik für werbliche Web-Inhalte, Virals, Microsites, Produktvideos, Imageclips etc. einschl. Streaming
  • Mobile Application - z.B. Iphone App, Mini-Game etc.
  • TV (redaktionell) - Hintergrundmusik für TV-Inhalte solange das gesendete Material in einem redaktionellen Kontext steht
  • Film (fiktional, non-fiktional) - Hintergrundmusik in Filmen unabhängig von Ausstrahlungsort; weltweites und zeitlich unbegrenztes Senderecht; enthalten; max. 1.000 mechanische/virtuelle Kopien
  • Rundfunk (redaktionell) - Hintergrundmusik für Rundfunksendungen- bzw. Beiträge, solange das gesendete Material nicht als Werbemaßnahme für Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen dient
  • Hörbuch/Hörspiel - Hintergrundmusik in Hörbuch bzw. Hörspiel; max. 1.000 mechanische/virtuelle Kopien
  • Point Of Sales (pro Abspielgerät)
  • Audio Guide (pro Abspielgerät)

Lizenzgruppe 4

  • Wie Lizenzgruppe 3 mit bis zu 5.000 mechanischen Kopien
  • Werbespot Kino (regional)
  • Werbespot TV (regional)
  • Rundfunkspot (regional)

Lizenzgruppe 5

  • Wie Lizenzgruppen 3 mit bis zu 10.000 mechanischen Kopien
  • Werbespot Kino (national)
  • Werbespot TV (national)
  • Rundfunkspot (national)
  • Public Viewing - Die Musik darf in einen Werbespot eingebunden werden, welcher auf einer (Massen-) Veranstaltung aufgeführt wird (z.B. Stadionwürfel, Großbildleinwand etc.)

Lizenzgruppe 6

  • Keine Einschränkung von Medium, Verwendungszweck, Auflage sowie Sende- bzw. Nutzungsgebiet.

Flatratetarife
BasicFlat: Deckt alle Nutzungsrechte der Lizenzgruppe 2 ab
AgencyFlat: Deckt alle Nutzungsrechte der Lizenzgruppe 2 + 3 ab
BusinessFlat: Deckt alle Nutzungsrechte der Lizenzgruppe 6 ab

Im Zweifelsfall muss der Nutzer sich bei audioagency informieren, ob sich sein Projekt im Rahmen der Projektdefinition befindet und in welche Lizenzgruppe das Projekt fällt. Dem Nutzer wird gleichzeitig das Recht übertragen, das erworbene Nutzungsrecht an seinen jeweiligen Auftraggeber / den Endnutzer - allerdings nur zur Nutzung im Rahmen des jeweiligen Projektes - weiter zu übertragen. Eine Übertragung an weitere Dritte ist nicht zulässig. Der Nutzer ist berechtigt, einen Titel kostenfrei "zu Testzwecken" als sog. Layoutdownload zu nutzen. Dabei darf der Nutzer den Titel ausschließlich zu internen Testzwecken verwenden. Sobald der Titel Dritten dargeboten oder präsentiert wird, ist der Nutzer verpflichtet, vorher die entsprechende Nutzungslizenz nach Maßgabe dieser AGB zu erwerben. In Zweifelsfällen ist der Nutzer verpflichtet, die schriftliche Genehmigung durch audioagency einzuholen.

§4
Beim kostenpflichtigen Pauschal-Tarif "Flatrate" kommt ein Vertrag zustande, wenn der Nutzer nach Erhalt eines schriftlichen Angebots durch audioagency dieses Angebot bestätigt sowie an audioagency gesendet hat, und dieses durch Freischaltung des Tarifes angenommen wurde (Annahme). Die Freischaltung erfolgt nach Zahlungseingang. Die Laufzeit des Vertrages beträgt beim "Flatrate"-Tarif 6, 12 oder 24 Monate und verlängert sich automatisch bei einer Laufzeit von 6 Monaten um 6 Monate und bei einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten um 12 Monate, wenn dieser Vertrag nicht bis spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf des Vertrages schriftlich per Brief (Datum des Poststempels) oder Fax gekündigt wird.

Der Preis des "Flatrate"-Tarifs wird im Angebot an den Nutzer genannt. Der Nutzer hat die Möglichkeit, den "Flatrate"-Tarif vollständig sofort per Vorkasse, oder in monatlichen Raten per Lastschrift zu zahlen. Der Nutzer ist während der "Flatrate"-Mitgliedschaft berechtigt, alle Titel aus dem Musikarchiv ohne Zusatzkosten zu nutzen. Für die vom Nutzer während der Vertragslaufzeit erworbenen Titel gelten die in diesen AGB aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Kopien-Limitierung der jeweiligen Lizenzgruppe bleibt auch bei der Flatrate bestehen. Wenn also von einem mit audioagency-Musik vertonten Projekt mehr Kopien angefertigt werden als in der jeweiligen Lizenzgruppe vorgesehen, müssen die entsprechenden Titel einzeln mit einer gültigen Lizenz erworben werden.

§5
Die vom Nutzer mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwandt.

§6
Der Komponist versichert, nicht Mitglied der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft zu sein, welche die ausschließlichen Nutzungsrechte an seinen Werken erwirbt und/oder bereits erworben hat. Der Komponist sichert insoweit zu zur Übertragung der an audiagency und/oder dem Nutzer zu übertragenden Rechte berechtigt zu sein. Insbesondere garantiert der Komponist dem Nutzer, dass hinsichtlich seiner über audioagency vertriebenen Musikwerke weder die GEMA noch eine andere Verwertungsgesellschaft berechtigte Ansprüche geltend machen kann.

§7
Die Nutzung des Musikstücks in Verbindung mit politischen und religiösen Inhalten, soweit diese nach allgemeiner Auffassung extreme Positionen vertreten, ist ebenso wenig erlaubt wie die Nutzung in Verbindung mit pornografischen oder jugendgefährdenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalten sowie mit Werbung für und mit Telefon-/Bild-/Schriftsex oder ähnliche Dienste. Nicht erlaubt ist eine Veröffentlichung in freigestellter Form als reiner Audiotrack oder Audiofile, sondern nur in Anbindung an gleichzeitige visuelle Information bzw. eingebunden in Sprache oder Geräusche. In Zweifelsfällen ist der Nutzer gehalten, sich vor Veröffentlichung des Musikstücks mit dem Komponisten und/oder audioagency in Verbindung zu setzen.

§8
Der Nutzer hat sicherzustellen, dass das Musikstück nicht unberechtigt in freistehender Form von nicht berechtigten Dritten herunter geladen, vervielfältigt oder weiterverwendet werden kann. Der Nutzer hat zusätzlich sicherzustellen, dass Dritte, die von ihm nach §3 S.8 dieser Bedingungen ein Nutzungsrecht erlangen, von den Lizenzbedingungen Kenntnis erhalten und diesen zustimmen. Die Verletzung der Bestimmungen zur Verwendung mit unerlaubten Inhalten, in freigestellter Form oder im Internet ohne Sicherung der Nicht-Downloadbarkeit oder der Lizenzbedingungen berechtigen den Komponisten und audioagency zum sofortigen Widerruf der erteilten Nutzungslizenz. In diesem Fall hat der Nutzer die verwendete Musik aus den beanstandeten Produktionen zu entfernen und sicherzustellen, dass alle an Endabnehmer weitergegebenen Kopien entsprechend nachbearbeitet oder eingezogen werden. Außerdem behält sich audioagency das Recht vor, den Account des Nutzers bei Nichteinhaltung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB fristlos und ohne Vorankündigung zu sperren oder auch zu löschen. Weiterer Schadensersatz bleibt vorbehalten.

§9
Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Der Komponist übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Die Haftung des Komponisten beträgt zwei Jahre ab Übertragung; ist der Nutzer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Komponist lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§10
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Weder der Komponist noch audioagency haftet daher für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform oder für technische und elektronische Fehler während einer Nutzungsaktion, auf die der Komponist oder audioagency keinen Einfluss haben, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

§11
Die dem Nutzer eingeräumten Rechte werden erst mit der Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen übertragen und verbleiben bis zu diesem Zeitpunkt beim Komponisten. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Eigen­tum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vorbehalten, die uns aus ir­gendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Nutzer bestehen.

§12
Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Köln. Gerichtsstand – auch im Wechsel- und Scheckprozess – ist, wenn der Nutzer Kaufmann ist, Köln. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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