Web-Inhalte (privat)
Die Musik darf als Hintergrundmusik für private Web-Inhalte eingesetzt werden. Beispiele für die erlaubte Nutzung sind:
-Hintergrundmusik Homepage
-Youtube-Video
-Privat-Podcast
Dabei gilt eine Lizenz für einen Clip bzw. ein Video oder eine Podcastfolge und ist zeitlich unbegrenzt. Bei Web- bzw. Microsites gilt eine Lizenz für eine Domain inkl. aller Sub-Domains.
Sowohl das Streaming als auch das Speichern und Abspielen der vertonten Projekte auf mobilen Endgeräten durch den Endnutzer ist erlaubt.
Schulprojekt
Die Musik darf in einem Schulprojekt wie z.B. einem Schul-Videoprojekt oder im Rahmen einer Schul-Theateraufführung eingesetzt werden.
Multimedia-Präsentation
Die Musik darf zeitlich unbegrenzt im Rahmen einer Multimedia-Präsentation (z.B. Powerpoint) eingesetzt werden.
Web-Inhalte (gewerblich)
Die Musik darf als Hintergrundmusik für gewerbliche Web-Inhalte eingesetzt werden, solange es sich nicht um Werbung wie bei einem Viral oder Werbespot handelt. Beispiele für die erlaubte Nutzung sind:
-redaktionelles Web-TV, IPTV, Webvideo
-Corporate Podcast
-Hintergrundmusik Firmenwebsite
-Flashintro
Dabei gilt eine Lizenz für einen Clip bzw. ein Video oder eine Podcastfolge und ist zeitlich unbegrenzt. Bei Web- bzw. Microsites gilt eine Lizenz für eine Domain inkl. aller Sub-Domains.
Sowohl das Streaming als auch das Speichern und Abspielen der vertonten Projekte auf mobilen Endgeräten durch den Endnutzer ist erlaubt.
Telefonwarteschleife
Die Musik darf zeitlich unbegrenzt als Wartemusik in einer Telefonwarteschleife eingesetzt werden (music on hold, mit oder ohne Sprache). Eine Lizenz gilt pro Telefonanschluss, die Anzahl der Nebenstellen ist dabei nicht begrenzt.
Beschallung
Die Musik darf für die Beschallung von Events (Messe, Tagung, Seminar etc.) sowie einer Filiale eines gastronomischen Betriebs (Restaurant, Kneipe, Cafe etc.) verwendet werden. Es gelten keine Beschränkungen für Faktoren wie Raumgröße oder Anzahl der Gäste.
Imagefilm
Die Musik darf in einen Imagefilm eingebunden werden. Der fertige Film darf zeitlich unbegrenzt im Web, auf Veranstaltungen (Messen, Events) oder in Form eines Datenträgers weltweit eingesetzt werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und beinhaltet eine Auflage von bis zu 1000 Stück (mechanische Kopien). Tipp: Für eine Auflage ab 2000 Stück lohnt sich Lizenzgruppe 4.
Web-Werbung
Die Musik darf als Hintergrundmusik für werbliche Web-Inhalte (Virals, Microsites, Produktvideos, Imageclips etc.) eingesetzt werden. Dabei gilt eine Lizenz für einen Clip bzw. ein Video und ist zeitlich unbegrenzt. Bei Web- bzw. Microsites gilt eine Lizenz für eine Domain inkl. aller Sub-Domains. Sowohl das Streaming als auch das Speichern und Abspielen der vertonten Projekte auf mobilen Endgeräten durch den Endnutzer ist erlaubt.
Mobile App
Die Musik darf zeitlich unbegrenzt in eine sog. Mobile-Application (z.B. Iphone App, Mini-Game etc.) eingebunden werden.
TV
Die Musik darf als Hintergrundmusik für TV-Inhalte eingesetzt werden, solange das gesendete Material in einem redaktionellen Kontext steht (nicht werblich). Eine Lizenz gilt für einen Beitrag und ist zeitlich unbegrenzt.
Film
Die Musik darf als Hintergrundmusik in einem Film (fiktional und non-fiktional) eingesetzt werden, und zwar unabhängig davon, wie der Film ausgestrahlt wird (TV, Kino, Web etc.). Außerdem ist ein weltweites und zeitlich unbegrenztes Senderecht enthalten. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und beinhaltet eine Auflage von bis zu 1000 Stück (mechanische Kopien). Tipp: Für eine Auflage ab 2000 Stück lohnt sich Lizenzgruppe 4.
Rundfunk
Die Musik darf als Hintergrundmusik für Rundfunksendungen bzw. -beiträge verwendet werden, solange das gesendete Material nicht als Werbemaßnahme für Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen dient (redaktioneller Kontext). Für einen Rundfunkspot benutzen Sie bitte Lizenzgruppe 4 bzw. 5.
Hörbuch / Hörspiel
Die Musik darf als Hintergrundmusik in einem Hörbuch bzw. Hörspiel verwendet werden. Eine Lizenz beinhaltet eine Auflage von bis zu 1000 Stück (mechanische Kopien) und ist zeitlich nicht begrenzt. Tipp: Für eine Auflage ab 2000 Stück lohnt sich Lizenzgruppe 4.
Point Of Sales
Die Musik darf zeitlich unbegrenzt in einen POS-Werbespot eingebunden werden. Dabei benötigen Sie pro Abspielgerät jeweils eine Lizenz. Für das volle Senderecht unabhängig von der Anzahl der Abspielgeräte nutzen Sie bitte
Lizenzgruppe 6 (lohnt sich ab 5 Lizenzen bzw. 5 Abspielgeräten).
Audioguide
Die Musik darf zeitlich unbegrenzt als Hintergrundmusik für Audioguides (z.B. Museum) eingesetzt werden. Dabei benötigen Sie pro Abspielgerät jeweils eine Lizenz. Für das volle Senderecht unabhängig von der Anzahl der Abspielgeräte nutzen Sie bitte Lizenzgruppe 6 (lohnt sich ab 5 Lizenzen bzw. 5 Abspielgeräten).
Werbespot Kino (regional)
Die Musik darf als Hintergrundmusik in einem regionalen Werbespot verwendet werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Werbespot TV (regional)
Die Musik darf als Hintergrundmusik in einem TV-Werbespot verwendet werden, welcher über einen regionalen TV-Sender ausgestrahlt wird. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Rundfunkspot (regional)
Die Musik darf für einen Rundfunkspot verwendet werden, welcher über einen regionalen Rundfunk-Sender ausgestrahlt wird. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Beinhaltet Lizenzgruppe 3 mit bis zu 5000 Kopien
Die Musik darf für alle Verwendungszwecke aus Lizenzgruppe 3 eingesetzt werden. Insgesamt dürfen dann allerdings bis zu 5.000 mechanische oder virtuelle Kopien von dem Projekt angefertigt werden.
Werbespot Kino (national)
Die Musik darf als Hintergrundmusik in einem nationalen Werbespot verwendet werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Werbespot TV (national)
Die Musik darf als Hintergrundmusik in einem nationalen TV-Werbespot verwendet werden. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Rundfunkspot (national)
Die Musik darf für einen Rundfunkspot verwendet werden welcher über einen regionalen Rundfunk-Sender ausgestrahlt wird. Eine Lizenz gilt pro Sprachversion und ist zeitlich unbegrenzt.
Public Viewing
Die Musik darf in einen Werbespot eingebunden werden, der auf einer (Massen-)veranstaltung aufgeführt wird (Stadionwürfel, Großbildleinwand etc.)
Beinhaltet Lizenzgruppe 3 mit bis zu 10.000 Kopien
Die Musik darf für alle Verwendungszwecke aus Lizenzgruppe 3 eingesetzt werden. Insgesamt dürfen dann allerdings bis zu 10.000 mechanische oder virtuelle Kopien von dem Projekt angefertigt werden.
Die Verwendung eines Titels in einem Projekt ist mit dieser Lizenz unabhängig von Medium, Verwendungszweck, Auflage sowie Sende- bzw. Nutzungsgebiet. Die zeitliche Verwendung ist ebenfalls nicht eingeschränkt. Es sind lediglich unsere allgemeinen Vorschriften für die Verwendung von Musik zu beachten.